Sie fragen sich sicher, warum zuerst oben FRAGEN - ANTWORTEN ???

Jeder der zum ersten mal einen Partyservice "kommen lassen möchte",

hat zuerst einmal einige berechtigte Fragen !

Hier schon mal einige Antworten auf immer wieder gestellte Fragen!

Ihre Fragen - Annis Antworten (Partyservice)

20.12.2015

Bis wann sollte ich bestellen?

Je früher Sie bestellen, desto besser. Grundsätzlich ist eine Abholung von Speisen in Erlingen immer möglich. Bei den Lieferungen kann es je nach Auftragslage jedoch zu Engpässen kommen, sodass wir weitere...   mehr


19.12.2015

Wie kann ich bestellen?

Gerne können Sie uns Ihre Anfrage oder Bestellung rund um die Uhr per email an mayer-erlingen@t-online.de oder Fax 08271 40283 senden. Wir werden diese dann schnellstmöglich bearbeiten. Unsere Bestellannahme...   mehr


18.12.2015

Welche Mehrwertsteuer muss ich bei meiner Bestellung dazu rechnen?

Bei der vorliegenden Broschüre handelt es sich um eine Netto-Preisliste.??? Alle ausgewiesenen Preise für Speisen und Getränke in unseren Broschüren, sowie auf unserer Homepage, sind Abholpreise exklusive der...   mehr


17.12.2015

Kann ich Ihren Service auch an Sonn- und Feiertagen in Anspruch nehmen?

Gerne unterstützen wir Sie auch an Sonn- und Feiertagen bei Ihren Feierlichkeiten. Auf die Gesamtsumme der Bestellung erheben wir einen Aufschlag von 15 %.   mehr


16.12.2015

Kann ich meine Buffets selber zusammen stellen?

Unsere Preisliste ist im Baukastenprinzip erstellt, so dass Details hinzugenommen, gestrichen oder erweitert werden können – je nach Umfang und Anlass Ihrer Feierlichkeiten. Natürlich können Sie sich auch...   mehr


15.12.2015

Welche Mengen sollte ich pro Person kalkulieren?

Wir empfehlen für Ihre Kalkulation 400 - 700g Speisen pro Person zu berechnen: 200g warmer Braten 30g Schinken 30g Käse 30g Fisch 150g Sättigungssalate 90g Gemüsesalate 80g...   mehr


14.12.2015

Wie groß sind die Portionsgrößen?

Bei allen Artikeln, bei denen ein Kilopreis angegeben ist, können Sie die gewünschte kg Anzahl, gemäß Ihrem Bedarf bestimmen (z.B. 1,00 kg, 1,5 kg, etc.). Gleiches gilt bei Artikeln mit Stückpreis. Insofern...   mehr




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